Rechtliches rund um Fotos

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Ich muss betonen, dass ich kein Rechtsanwalt bin und keine Rechtsberatung mache. Trotzdem ist es wichtig einige Begriffe rund um Bild und Urheberrecht kurz anzusprechen. Denn hier gibt es einige Stolperfallen.

Urheberrecht

Als Fotograf sind Sie der „Schöpfer“ des Bildes. Das Bild ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und gehört erstmal Ihnen, Sie können damit machen, was Sie wollen.
Aber: Sobald Sie das Bild in irgendeiner Form veröffentlichen, verstoßen Sie damit ggf. gegen ein anderes Gesetz …

Recht am eigenen Bild (Fotorecht)

Jeder hat das Recht, darüber zu bestimmen, was mit Fotografien der eigenen Person in der Öffentlichkeit geschieht. Wenn Sie also z.B. unser Beispielfoto, auf dem das Model abgelichtet ist, auf Ihrer Homepage öffentlich zur Ansicht stellen, ohne vorher eine Einwilligung des Models einzuholen, riskieren Sie im schlimmsten Fall eine Unterlassungsklage (mit allen für Sie damit verbundenen Kosten).

Aber: Es existiert ein einfaches Mittel, sich abzusichern, nämlich der Vertrag.

Quellen

Bei Ihrer Themen-Recherche werden Sie sicherlich eine Menge Bilder aus dem Internet „saugen“ und zu Ihrem späteren Konzept verarbeiten. Bedenken Sie bitte hierbei, dass es sich meist um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Nutzen Sie es zur Inspiration und zur Umsetzung, vermeiden Sie jedoch die Verwendung in Ihren späteren Bildern.

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