Greiff`sche Regeln: Nachmachen erlaubt!

 In Tutorial

Bei meinen Shootings und im Umgang mit meinen Models halte ich mich an klare Regeln. Dann gibt es keine Unstimmigkeiten und jeder weiß, was er vom anderen erwarten kann. 

Vertrag

Ohne Vertrag geht aus meiner Sicht heute gar nichts, ob es sich um eine TfP- oder ein Pay-Shooting handelt. Die Verträge müssen für das Model wie für den Fotografen fair sein, so dass beiden Seiten sich wohlfühlen. Die Pay-Models bekommen eine Bildauswahl des entsprechenden Shootings, TfP-Models erhalten auf Wunsch sämtliche Bilder.

Anfassen

Unerlaubtes Anfassen ist nach meinem Dafürhalten ein „no-go“. Beiderseitiges Vertrauen, Respekt und Professionalität prägen die Zusammenarbeit zwischen Fotograf und Model. Für das Richten der Kleidung bzw. der Haare oder des Make-ups ist eigentlich immer, sofern anwesend, die Visagistin oder die Begleitperson zuständig. Steht niemand zur Verfügung, frage ich vor jeder Berührung.

Begleitpersonen

Hat ein Model eine Begleitperson, (z. B. Freundin, Freund, Mutter oder Vater etc.), ist es automatisch lockerer und natürlicher, es fühlt sich wohl und somit werden die Fotos besser. Die Begleitpersonen sind von mir also ausdrücklich erwünscht, sie sollten während des Shootings kleine Aufgaben übernehmen (z. B. Make-up, Haare oder Kleidung richten).

Money, money, money…

Obwohl ich auch viel mit TfP-Models arbeite, bevorzuge ich Pay-Models, speziell die „Semi-Profis“, die nebenberuflich modeln und damit z. B. ihr Studium finanzieren möchten. Mein maximaler Stundensatz, den ich bezahle, liegt bei 30,- Euro. Normalerweise liegen die Honorare aber zwischen 15,- bis 25,- Euro.

Communication

Die wichtigsten Zutaten für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind für mich Kommunikation sowie Pünktlichkeit und Ehrlichkeit. Dauert die Reaktion auf eine Email schon länger als der Postweg zu Zeiten der Postkutsche, wird es mit mir leider kein Shooting geben.

Meine Tutorials sind in erster Linie Dokumentationen meiner Herangehensweise. Sämtliche darin gemachten Äußerungen spiegeln ausschließlich meine eigenen Erfahrungen und Meinungen wider. Für sämtliche Schäden, die aus den Äußerungen in den Tutorials entstehen, wird keine Haftung übernommen. Es ist wie bei der Bekanntgaben der Lottozahlen: Ohne Gewähr…

Rechtliches 

Das wohl unangenehmste Thema in Bezug auf die Fotografie ist wohl das Thema Rechte. Heutzutage müssen Sie schon ein paar Semester Jura studiert haben, um den Gefahren, die im Umgang mit den von Ihnen gemachten Bildern auf Sie lauern, auch nur halbwegs aus dem Weg zu gehen. Ich möchte für jeden, auch Nicht-Juristen, verständlich, die wichtigsten Punkte benennen.

Nehmen wir für die weiteren Erläuterungen einfach mal an, Sie haben ein Bild von einem Model gemacht:

Urheberrecht

Als Fotograf sind Sie der „Schöpfer“ des Bildes. Das Bild ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und gehört erstmal Ihnen, Sie können damit machen, was Sie wollen. Aber: Sobald Sie das Bild in irgendeiner Form veröffentlichen, verstoßen Sie damit ggf. gegen ein anderes Gesetz…

Recht am eigenen Bild

Jeder hat das Recht, darüber zu bestimmen, was mit Fotografien der eigenen Person in der Öffentlichkeit geschieht. Wenn Sie also z.B. unser Beispielfoto, auf dem das Model abgelichtet ist, auf Ihrer Homepage öffentlich zur Ansicht stellen, ohne vorher eine Einwilligung des Models einzuholen, riskieren Sie im schlimmsten Fall eine Unterlassungsklage (mit allen für Sie damit verbundenen Kosten). Aber: Es existiert ein einfaches Mittel, sich abzusichern, nämlich der Vertrag.

Vorsicht Stolperfalle:

Seien Sie SEHR vorsichtig, wenn Sie sich Fotos aus dem Internet downloaden! Schon die Verwendung eines einzigen „Fremdfotos“ kann teuer zu stehen kommen. Kosten von 2000,- bis 5.000,- Euro pro Bild sind hier keine Seltenheit! Bitte bedenken Sie, daß viele der Bilder urheberrechtlich geschützt sind.

Der Vertrag

Obwohl dieser Hinweis in der heutigen Zeit eigentlich überflüssig ist: Führen Sie niemals ein Shooting ohne Vertrag mit dem Model (auch Model-Release genannt) durch. In diesem Vertrag tritt das Model nämlich das Recht am eigenen Bild an den Fotografen (also Sie) ab. Es ist völlig egal, ob Sie ein semi-professionelles Pay-Model aus der Model-Kartei oder die hübsche Nachbarstochter ablichten. Einen Vertrag sollten Sie immer machen.

In meinen Verträgen räume ich im Gegenzug zu der Überlassung der persönlichen Bildrechte dem Model grundsätzlich Veröffentlichungsrechte für die gemachten Bilder ein. Das ist bei einem TfP-Vertrag natürlich obligatorisch, bei einem Pay-Vertrag mache ich das (für eine von mir getroffene Auswahl an bearbeiteten Bildern) allerdings auch. Erstens freut sich das Model, wenn es ein paar schöne Fotos vom Shooting erhält, die es auch zur Eigenwerbung nutzen kann. Zweitens weiß ich, dass Models oft über gigantische Netzwerke verfügen und i.d.R. auf mehreren sozialen Plattformen unterwegs sind. Eine bessere Werbung bzw. Referenz für Ihre Bilder können Sie selbst gar nicht leisten (allerdings sollten Sie mit dem Model vereinbart haben, dass Ihr Name bei Veröffentlichungen genannt wird).

Erwähnen Sie im Vertrag (den Sie dem Model vor dem Shooting zukommen lassen) immer, was genau fotografiert wird – und halten sich auch bitte daran. Mir wurde schon mehrfach von Models berichtet, dass sie für ein Portrait-Shooting gebucht wurden und während des Shootings zum „Blankziehen“ aufgefordert wurden. – Das ist mindestens unangenehm, ein energisches Model wird das ganze Shooting (zu Recht) kurzerhand abbrechen.

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